Der Weg zum Führerschein
1. Nothelferkurs
01
NOTHELFERKURS
Der Nothelferausweis darf nicht älter als 6 Jahre alt sein. Der Nothelfer würd für folgende Kategorien Beötigt:
Kat A1 (Motorrad)
Kat.B (Auto)
02
LEHRNFAHRAUSWEIS
ANTRAG
Das Formular können sie hier Herunterladen oder im Strassenverkehrsamt in Mels holen .
Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises Download
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Mit dem Dokument zum Einwohneramt (Rathaus) gehen und einreichen!
Oder direkt zum Strassenverkehrsamt in St.Gallen gehen, dort einreichen.
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Wenn alles OK ist, erhältst du eine gelbe Zulassungskarte, mit welcher du zur Theorieprüfung gehen kannst.
04
Theorieprüfung
Nach dem erreichen des Mindestalters von 18.Jahren und der bestanden Theorieprüfung, erhälst du den Lenrfahrausweis mit welchem du dann Auto fahren Lernen kannst
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VKU
Der VKU-Kurs ist obligatorisch und kann bei uns absolviert werden.
Du kannst dich einfach hier Online anmelden:
Web--Adresse
Wichtig:
Ohne diesen Kurs kannst du dich nciht gür die Praktische Prüfung anmelden für die folgenden Kategorien:
Kat. A1 oder Kat. B
06
Praktische Führerprüfung
Deine Fahrschule ist da, und dir zu zeigen wie man sich richtig im Verkehr verhält. Es empfiehlt sich dazu wen möglich auch Privat zu fahren um das gelernte weiter zu üben und zu festigen.
07
Nach der bestanden Führerprüfung
Nach der bestandenen Fahrprüfung erhälst Du den Führerausweis auf Probe.
Während der Probezeit von 3Jahren musst Du zwei obligatorische Weiterbildungskurse absolvieren. Nach der Probezeit und Erfüllung der Wieterbildungskurse wird Dir deine definitive Ausweis ausgestellt.